Zahnentfernung

Schnelle, schmerzfreie und professionelle Zahnentfernung

Die Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne ist eine unserer Hauptaufgaben. Aus diesem Grunde können Sie sicher sein, dass wir die Behandlung schnell, schmerzfrei und versiert durchführen werden.

Sichere Lösungen bei komplizierten Zahnfällen und besonderen Behandlungsrisiken

Die häufigsten Gründe für eine Überweisung zum Oralchirurgen sind abgebrochene oder kariös zerstörte Zähne, welche einer Zangenextraktion nicht mehr standhalten. Wir werden stets zunächst die Behandlungsmethode mit der geringsten Invasivität wählen, sind aber für alle Eventualitäten gerüstet, um die Behandlung schnell zum Abschluss bringen zu können.

Ein weiterer Grund sind besondere Behandlungsrisiken, die im Gesundheitszustand des Patienten begründet sind. Medikamente, welche die Blutgerinnung vermindern, den Knochenstoffwechsel verändern oder die Immunantwort des Patienten reduzieren, sind die häufigste Ursache für die Behandlung durch Oralchirurgen. Wir haben für alle o.g. Indikationen entsprechende Behandlungskonzepte etabliert und können Sie und Ihren Hauszahnarzt bei der Wiederherstellung Ihrer Mundgesundheit unterstützen.

FAQ Zahnimplantate

FAQ - Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten über Zahnentfernung

Wenn Ihr Hauszahnarzt Sie zur Zahnentfernung zu uns überwiesen hat, so ist diese Entscheidung in wohl überlegt. Falls Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, bitten wir Sie sich bei Ihrem Hauszahnarzt im Vorfeld zu erkundigen, da uns das geplante Behandlungskonzept meist nicht in Gänze vorliegt.

Die Entfernung eines Zahnes löst bei vielen Patienten gewisse Ängste aus. Die häufigste ist die Furcht vor Schmerzen. Durch die lokale Betäubung sind keine Schmerzen zu erwarten. Ein Anästhesieversagen ist häufig auf einen akuten Entzündungsprozess zurückzuführen, weswegen wir in diesem Fall zunächst den akuten Entzündungsprozess in einen chronischen Zustand überführen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstatten aus diesem Grunde nur die lokale Betäubung im Mundraum und sehen weitergehende Anästhesieverfahren als nicht notwendig an.

Da sich individuelle Bedürfnisse nicht immer in Krankenkassenrichtlinien widerspiegeln, bieten wir dennoch die Option einer Vollnarkose oder Sedierung als Privatleistung in unserer Praxis an.