Häufig gestellte Fragen über Abrechnungsfragen

FAQ Zahnimplantate

FAQ - Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten über Abrechnungsfragen

Ist eine ärztliche Leistung weder im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse noch der privatzahnärztlichen Gebührenordnung beschrieben, wird diese „analog“ berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand, den eine Praxis zur Erbringung der Leistung hat. Hierzu sind die Praxen angehalten eine Leistung aus der privatärztlichen Gebührenordnung auszuwählen, die einen ähnlichen Kostenaufwand auslöst. Die Erstattung von Analogleistungen ist häufig bei privaten (Zusatz-)Versicherungen nicht mit versichert, auch wenn die angewandten Behandlungsmethoden gute Behandlungsergebnisse liefern und wissenschaftlich anerkannt sind.

Der Heil- und Kostenplan dient der Planung von Zahnersatz über die gesetzliche Krankenversicherung durch Ihren Hauszahnarzt.
Chirurgische Leistungen, die im Gebührenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Über die Kosten anderer Leistungen nennen wir Ihnen einen Kostenrahmen in Form einer Kostenschätzung. Sollten Sie einen detaillierten Kostenplan für Ihre Versicherung wünschen, ist dieser mit einigem Arbeitsaufwand verbunden und wird Ihnen je nach Arbeitsaufwand mit ca. 30 € privatzahnärztlich in Rechnung gestellt werden.